Kein Schnee
Wenn der Skiurlaub ins Wasser fällt
Schneekatastrophe als höhere Gewalt
Erstattung der Reisekosten durch den Veranstalter?
Wer sich auf den Skiurlaub freut, macht natürlich ein saures Gesicht, wenn am Ferienort kein Schnee liegt. Manch einen ärgert es so, dass er den Reisepreis vom Veranstalter zurückfordert. Vor Gericht hat er damit allerdings Pech, denn der Reiseveranstalter hat weder den Reisepreis zu erstatten noch den Umzug in ein anders Hotel zu zahlen. Ausnahme: Er versprach vor Reiseantritt Schneesicherheit.
Nicht einmal die Reiserücktrittsversicherung springt dem enttäuschten Urlauber bei.
Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist ebenfalls nicht möglich, denn das Wetter zählt zum allgemeinen Lebensrisiko. Gab´s statt weißen Flöckchen jedoch eine Schnee- oder Lawinenkatastrophe, so steht dem Urlauber wie auch dem Veranstalter eine Berufung auf höhere Gewalt und dadurch eine Vertragsauflösung zu.
Ein Urlauber kündigte seine Hotelbuchung, da den Ferienort eine Schneekatastrophe getroffen hatte. Zudem verweigerte er die Zahlung des Zimmerpreises, doch da das Hotel gut zu erreichen war, verdonnerte ihn das Gericht zur Zahlung. Dass sich in der Umgebung nicht mehr so gut skifahren lässt, gilt nicht als Mangel.