Zollbestimmungen
Einfuhrverbote in Europa
Tierprodukte oder lebende Tiere?
Strafen bei der Mitnahme verbotener Souvenirs
Zum Urlaub in exotischen Ländern gehört auch ein entsprechendes Souvenir, so die Meinung vieler Reisenden. Dabei muss es kein ausgestopfter Elefant sein, aber ein Schmetterling in künstlichem Harz oder eine Elfenbeinschnitzerei würden sich zu Hause doch gut machen! Dabei geraten sie oft mit den Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes in Konflikt, denn die hiesige Regierung hat aus gutem Grund die Mitnahme bestimmter Dinge untersagt.
Verboten ist die Einfuhr von lebenden Tieren, auch die des Welpen, den man besitzerlos am Strand entdeckte, oder der kleinen Schildkröte, die am Wegesrand vorbeilief. Ebenso untersagt ist die Einfuhr von Produkten aus geschützten Tieren, z.B. Geldbeutel aus Kobrahaut, das Fell eines Wildtieres, ein Gegenstand mit echten Federn etc.
Neben Tieren sind natürlich auch Pflanzen geschützt. Daher meide man Produkte, die eindeutig seltene Pflanzen enthalten (z.B. bestimmte Orchideenarten oder Ginseng), oder deren Inhaltsstoffe man nicht kennt. Immer wieder werden Cremes vom Zoll konfisziert.
Natürlich kann es passieren, dass ein Tourist ahnungslos etwas Verbotenes einführt. So nehmen z.B. viele ein oder mehrere Exemplare der geschützten Riesenmuschel mit, weil ihnen einfach nicht bewusst ist, dass auch kleine Muscheln zu dieser Gattung gehören können. Für den Fall hat die Regierung eine Regel erlassen, dass Urlauber drei Muscheln zum eigenen Gebrauch mitnehmen dürfen, sofern sie ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten.
Wer verbotene Dinge einführt, den erwartet meist ein Bußgeld. Das Corpus Delicti wird ihm natürlich weggenommen. Hat man vorsätzlich etwas streng Geschütztes geschmuggelt, kommt es zu einem Verfahren.
Man sollte sich beim Kauf eines Andenkens auch ein wenig von seinem Gefühl leiten lassen: Ist es wirklich notwendig, dass ein Tier stirbt, nur damit ich sein Fell in meine Wohnung legen kann?