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Entdeckung des Erdöls

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Die Zeit nach Entdeckung des Erdöls

Niedergang der Landwirtschaft

Zäh und klebrig - Kalfatern mit gutem Schiffsteer

Die Geschichte des venezolanischen Erdöls beginnt 1498. Die Entdecker erfuhren von den Indios, dass Piraten etwas Teerartiges benutzten, um ihre Schiffe abzudichten. Kapitän Gonzáles Fernándo Oviedo erwähnte in seinem Buch (1535) zum ersten Mal das venezolanische Öl. 1539 brachten die Spanier das erste Faß zu medizinischen Zwecken in ihre Heimat. Der preußische Baron Alexander von Humboldt berichtet 1799 über Asphaltvorkommen in Venezuela, und bereits 1825 werden die ersten Ölproben in die USA und nach Europa geschickt.

Die erste Konzession zur Ausbeutung der Ölvorkommen erhielt allerdings erst 1864 ein Amerikaner. Zur Gründung der ersten venezolanischen Gesellschaft, die eine Erdölindustrie aufbauen sollte, kam es 1878. Doch erst 1917, als die ersten amerikanischen Konzerne Konzessionen erhielten, begann der Boom. Von da an kreuzten Tanker vieler Staaten im Golf von Venezuela und im Maracaibosee. Der Niedergang der Landwirtschaft war damit vorprogrammiert, denn im Erdölsektor und Straßenbau entlohnten die Firmen die Landarbeiter wesentlich besser. Die Agrarexporte waren auch nicht mehr wettbewerbsfähig, da die Währung an die Produktivität des Erdölsektors gebunden war und ihr Kurs gegenüber dem US-Dollar stieg. Damit war die Wirtschaftsmacht der Großgrundbesitzer gebrochen. In kurzer Zeit vollzog sich der Wandel von einer Agrargesellschaft, die vom politischen Chaos geprägt war, hin zu einer konsumorientierten Gesellschaft. Die Regierenden mußten von Soda über Whisky bis hin zum Nagel fast alles importieren.

1921 erließen die Machthaber ein Gesetz, dem zufolge sich der Staat sämtliche Bodenschätze aneignete. Die Erdölkonzerne zahlten dem venezolanischen Staat nur eine geringe Pacht für die Ausbeutungsrechte, da es dem Staat noch an Verhandlungsmacht mangelte. Ölgesellschaften in den USA warben Facharbeiter an, und die Venezolaner übernahmen die Hilfsarbeiten. Die Bauern schufen eine moderne Landwirtschaft und sahen sich einer starken Inlandsnachfrage gegenübergestellt, die von der Verstädterung herrührte. Das Wachstum im Agrarsektor reichte später bei weitem nicht aus, um die explodierende Nachfrage zu befriedigen, so dass diese zur Hälfte aus Einfuhren gedeckt werden mußte.

Erst während des Zweiten Weltkriegs, als das Land zum zweitgrößten Erdölexporteur der Welt aufstieg, nutzte der Staat die Abhängigkeit der Alliierten aus, indem er die Steuern auf 50% der Gewinne anhob. Bis 1976 erhöhte die Regierung diese Steuer sukzessiv auf 80%.

Venezuela gehört zu den Staaten, die 1960 die OPEC gründeten. Die Konzessionäre ahnten bereits, dass sie die vorhandenen Verträge, die vorwiegend bis zum Jahr 1983 liefen, nicht mehr voll ausnutzen könnten. Das hatte zur Folge, dass die Unternehmer ihre Investitionen auf ein notwendiges Minimum reduzierten und Arbeiter und Angestellte entließen. Von 1960 bis 1975 verloren rund 40% ihren Job in der Erdölindustrie. Die kostenintensive Exploration wurde eingestellt, da die Konzerne keine Möglichkeit sahen, Konzessionen für neu entdeckte Ölfelder zu erhalten. Mit 83% war die Entlassungswelle bei den Geologen am höchsten.

1975 gründete die Regierung die Gesellschaft »Petróleos de Venezuela S.A.« (PDVSA), um im Januar 1976, nach der Verstaatlichung der Erdölindustrie durch den Präsidenten Carlos Andrés Pérez, das Ruder zu übernehmen. Den bis dahin dreizehn internationalen Konzernen mußte die Regierung eine Entschädigung zahlen, um dann einen Vertrag schließen zu können, der die technische und kaufmännische Beratung sicherstellte. Zwischen den Jahren 1978 und 1983 schloß die PDVSA die ersten Kooperationsverträge mit der VEBA OIL in Deutschland. Die PDVSA baute die Erdölindustrie aus, erweiterte die Tankerflotte und setzte sich für die Entwicklung der Petrochemie ein. Die Politiker verstanden es, die venezolanische Industrie unter ihrer Kontrolle zu halten. Die wichtigsten Unternehmen waren Staatsbetriebe. Auslandsinvestitionen verhinderte weitgehend Artikel 24 der Übereinkunft der Andenpaktstaaten (Kolumbien, Ecuador, Peru, Bolivien, Venezuela). Dieser Artikel stammt aus dem Gründungsjahr 1969 und verlangte von ausländischen Investoren strenge Auflagen. Eine Mehrheitsbeteiligung konnte nicht erworben werden, sondern maximal 49%. Weiterhin begrenzten die Politiker die Gewinnabführung ins Mutterland auf höchstens 20% der jährlichen Investitionssumme.