Einreise
Einreiseformalitäten
Paßbestimmungen
Verlangt wird von Reisenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Vorlage eines gültigen Reisepasses. Bei Aufenthalten bis zu drei (Österreicher und Schweizer) bzw. sechs Monaten (Deutsche) ist kein Visum erforderlich. Wer diese Zeitspanne überschreiten möchte, wende sich mindestens sechs Wochen vor Abreise an die britische Botschaft seines Landes oder an die Einwanderungsbehörde in Hongkong:
Immigration Department: 2/F, Wan Chai Tower, 2,7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong, Tel. 824 61 11, enquiry@immd.gov.hk; www.immd.gov.hk/ehtml/home.htm
Es ist nicht gestattet, in Hongkong eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen; daher muß man bei der Einreise den Rückflugschein und eine »angemessene« Geldsumme bzw. die Quittung über die bezahlte Hotelrechnung o.ä. vorweisen. Ausnahme: wenn man Hongkong nur als Durchgangsstation auf der Reise nach China oder Macao benutzt (entsprechende Papiere bitte vorlegen). Auch darf man in Hongkong nicht ohne weiteres studieren, sich als Au-pair verdingen o.ä. Nach der Einreise darf am Besucherstatus erst recht nicht mehr gerüttelt werden.
Es ist übrigens üblich, in Hongkong stets einen Ausweis bei sich zu tragen, und es wird auch ausländischen Besuchern dazu geraten.
Zollbestimmungen
Zollfrei eingeführt werden dürfen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder fünfzig Zigarren oder 250 g Tabak;
Spirituosen: ein Liter Wein oder sonstige geisthaltige Wässerchen;
Parfüm: 60 ml; gegen lästige Gerüche hilft oft auch schlichtes Duschen;
Eau de Toilette: 250 ml;
Schußwaffen: müssen gottlob deklariert und bis zur Ausreise hinterlegt werden.