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Einreise

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Einreiseformalitäten

Für einen reibungslosen Start in den Urlaub

Erwachsene benötigen einen gültigen Paß oder Personalausweis.

Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Einreise, abgesehen von ihrem Kinder- oder Personalausweis, eine schriftliche Ermächtigung der Eltern oder einen gültigen Reisepaß vorweisen können.

Aufenthalte von über einem halben Jahr sind zu melden bei der Garda Siochana (Polizei), Abt. Aliens Office, Dublin Castle (Lower Yard), Dublin 2, T. 01 -78 11 22

Zollbestimmungen

Seit 1973 ist Irland Mitglied der EU; so dass bei der zollfreien Ein- und Ausfuhr die einschlägigen EG-Bestimmungen gelten.

Für im Duty Free Shop Erstandenes sowie für Schweizer, gelten folgende Obergrenzen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen oder 2 l Sherry u.ä. und 2 l Wein; 50 g Parfüm oder 0,25 l Eau de Cologne.

Wer im Land selbst einkauft und einen deutschen, bzw. österreichischen Paß vorweisen kann, darf sich mit 300 Zigaretten, 150 Zigarillos, 75 Zigarren oder 400 g Tabak, 1½ l Spirituosen oder 3 l Sherry o.ä. – unter 22 % Vol. – eindecken. Erlaubt sind darüberhinaus weitere 5 l Wein, 3/8 l Eau de Cologne und 75 g Parfüm. Ferner sind Geschenke bis zu einem Wert von ca. 140 Euro zollfrei, womit sich die Freundin in Dublin zufriedengeben dürfte. Eingeschlossen die Einfuhr von 12 l Bier übrigens, was uns angesichts der ausgezeichneten Bierlage in Irland an die Redensart mit den Eulen im Wald, dem Holz in Athen, den Kohlen in Newcastle oder so ähnlich erinnert.

Wie üblich unterliegen Dinge des persönlichen Bedarfs keinerlei Zoll, was uns als Bestimmung angesichts individueller Unterschiede äußerst interpretiertbar deucht. Gar nicht nett finden wir, dass die Einfuhr von frischen oder konservierten Fleisch-, Geflügel- und Molkereierzeugnissen verboten ist. Bei »jeglicher Art von Waffen« sehen wir´s dagegen ein.

Bleiben noch Fragen, wende man sich an den Superintendent Customs & Excise, Wicklow House, South Great George´s Street, Dublin 2, T. 01-679 27 77.

Übrigens: eine Mitnahme von Hamster oder handzahmer Riesendogge dürfte daran scheitern, dass allgemein eine sechsmonatige Quarantäne verlangt wird.