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Reisepaß

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Reisepaß

Maximale Aufenthaltsdauer

Bei der Einreise nach Tunesien wird ein gültiger Reisepaß verlangt, andernfalls geht es gleich mit dem nächsten Flieger wieder ab in die Heimat. Kinder bis 16 brauchen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Paß der Eltern. Die maximale Aufenthaltsdauer für Deutsche, Österreicher und Schweizer beträgt drei Monate. Eine Verlängerung kann bei der Direktion der Nationalgarde in Tunis beantragt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice

Referat 040

11013 Berlin

Tel.: 030-5000 2000

Einreise mit dem Auto

Grüne Versicherungskarte ist ein Muß

Bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten genügen für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug die internationale grüne Versicherungskarte (sie muss unbedingt für Tunesien gültig geschrieben sein) und der Kfz-Schein.

Außerdem muß sich am Auto ein Nationalitätenkennzeichen befinden. Ohne internationale Versicherungskarte ist an der Grenze eine teure Haftpflichtversicherung abzuschließen (Büro im Hafen). Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes wird empfohlen. Der Euro-Schutzbrief des ADAC ist auch für Tunesien gültig. Eine Reise-Kaskoversicherung ist ratsam, da viele tunesische Autofahrer unversichert unterwegs sind.