Reisepaß
Reisepaß
Maximale Aufenthaltsdauer
Bei der Einreise nach Tunesien wird ein gültiger Reisepaß verlangt, andernfalls geht es gleich mit dem nächsten Flieger wieder ab in die Heimat. Kinder bis 16 brauchen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Paß der Eltern. Die maximale Aufenthaltsdauer für Deutsche, Österreicher und Schweizer beträgt drei Monate. Eine Verlängerung kann bei der Direktion der Nationalgarde in Tunis beantragt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
11013 Berlin
Tel.: 030-5000 2000
Einreise mit dem Auto
Grüne Versicherungskarte ist ein Muß
Bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten genügen für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug die internationale grüne Versicherungskarte (sie muss unbedingt für Tunesien gültig geschrieben sein) und der Kfz-Schein.
Außerdem muß sich am Auto ein Nationalitätenkennzeichen befinden. Ohne internationale Versicherungskarte ist an der Grenze eine teure Haftpflichtversicherung abzuschließen (Büro im Hafen). Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes wird empfohlen. Der Euro-Schutzbrief des ADAC ist auch für Tunesien gültig. Eine Reise-Kaskoversicherung ist ratsam, da viele tunesische Autofahrer unversichert unterwegs sind.