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Zoll / Gesundheit

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Gesundheit

Vorsicht beim Wasser

Der Nachweis von Schutzimpfungen wird bei der Einreise zwar nicht verlangt, eine vorbeugende Malariaimpfung empfielt sich aber für Reisen in Südchina. Beim örtlichen Gesundheitsamt, Hausarzt oder Tropeninstitut nachfragen.

Bei Wasser ist wie stets Vorsicht geboten: sich im Zweifelsfall an Mineralwasser halten.

Notfalls können Hotels einen Arzt vermitteln. Krankenhauskosten sind an Ort und Stelle zu begleichen, weshalb eine Reisekrankenversicherung sinnvoll erscheint.

Die Reiseapotheke sollte neben Standardmitteln gegen Darm- und Erkältungskrankheiten auch Einwegspritzen enthalten. Bei leichteren Beschwerden lohnt der Gang in eine chinesische Apotheke, wo Heilmittel auf pflanzlicher Grundlage ausgegeben werden.

Zollbestimmungen

Eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten, zwei Flaschen Spirituosen sowie ausländische Währungen in unbeschränkter Höhe. Devisen und Wertsachen (Kameras, Schmuck usw.) müssen jedoch erklärt und die Kopie der Deklaration bei der Ausreise vorgelegt werden. Waffen, Drogen, leicht verderbliche Lebensmittel sowie Pornographie werden wir den Chinesen nicht zumuten wollen. Filmkameras über 16 mm bedürfen einer Sondergenehmigung.

Bei der Ausreise sind für in China erworbene Kunstgegenstände und Antiquitäten die Verkaufsquittungen vorzulegen. Die Waren ie dürfen nicht älter als 150 Jahre sein und müssen ein rotes Siegel für die Ausfuhrgenehmigung aufweisen. Laut Washingtoner Artenschutzabkommen ist es verboten, Elfenbein oder Elfenbeinerzeugnisse zu Hause einzuführen.