Machen wir ein Buch?

Reise, Sachbuch, Belletristik ...?
Alle interessanten Themen;
alles was bewegt.

Hier geht´s weiter!

Steuern

Body: 

Steuernummer

Einkommen und Abgaben

Die Steuernummer (codice fiscale) benötigt man in Italien nicht nur für die Steuererklärung. Jeder Italiener erhält praktisch schon bei seiner Geburt eine eigene Steuernummer.

Sie dient – wie ein Personalausweis – zur Identifikation von Personen beim Umgang mit Behörden und öffentlichen Institutionen. Auch überall da, wo ein höherer Rechnungsbetrag zu bezahlen ist, fragt man nach der Steuernummer. Beim Handykauf, bei der Bezahlung der Autoreparatur oder auch bei der Überweisung der Studiengebühren ist die Steuernummer anzugeben.

Erhältlich ist sie relativ schnell und einfach beim örtlich zuständigen Finanzamt (ufficio locale dell´agenzia delle entrate). Die Adressen des Finanzamtes vor Ort finden sich im Telefonbuch oder unter www.agenziaentrate.it. Zur Ausstellung der Steuernummer ist lediglich ein Reisepass und bzw. die Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) vorzuweisen.

Partita IVA

Wer eine selbständige Tätigkeit ausübt, benötigt eine Mehrwertsteuernummer (partita IVA). Änderungen oder auch die Geschäftsaufgabe müssen der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden.

Die Steuererklärung

Angestellte müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Wer jedoch anderes Einkommen hat oder abzugsfähige Ausgaben (z.B. Arztrechnungen, Arzeimittel, etc.), sollte eine Steuererklärung abgeben. Mit dem Formular 730 geht das relativ einfach.

Steuererstattungen erhält man über die Gehaltsabrechnung des Unternehmens. Einreichen kann man die Steuererklärung über seinen Arbeitgeber (bis Ende April) oder bei einem Centro CAF (bis zum 15.6.)

Gewerbetreibende oder Selbständige müssen eine Steuererklärung abgeben (all in one tax form), bis zum Ende Juli bei der Bank oder Postamt oder bis Ende Oktober, wenn die Erklärung elektronisch abgegeben wird.

Hotline: 848 – 800333 oder 199 – 126003 (nur innerhalb Italiens)

Steuerreform

Große Plakate mit Berlusconis Konterfei, nicht zu übersehen im Straßenbild der italienischen Städte, behaupten: 22 Millionen Italiener zahlen nun weniger Steuern. Das genaue Gegenteil dessen behauptet das Titelbild der Zeitschrift „L´Espresso“: „Mehr Steuern für alle“. Wer hat nun Recht?

Richtig ist wohl, dass die allgemeinen Steuersätze durch die Regierung Berlusconi gesenkt wurden. Derzeit gelten in Italien folgende Sätze:

  • 23 % bis € 15.000
  • 29 % ab € 15.001 bis € 29.000
  • 31 % ab € 29.001 bis € 32.600
  • 39 % ab € 32.601 bis € 70.000
  • 41 % ab € 70.001 aufwärts

Gestiegen sind jedoch gleichzeitig die Steuerzuschläge in den meisten italienischen Regionen, die auch direkt vom Gehalt abgezogen werden. Auch die Steuerfreibeträge für Familien mit Kindern wurden gesenkt. Dadurch bleibt bei vielen Italienern trotz niedriger Steuersätze weniger übrig als zuvor. Rechnet man auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten ein, wird deutlich, dass fast überall weniger Kaufkraft vorhanden ist als zuvor.

Die allgemeinen Steuerfreibeträge betragen im allgemeinen € 3.000. Selbständige erhalten € 4500 als Freibetrag, Rentner € 7000 und Angestellte € 7.500. Hinzu kommen je nach familiärer Situation zusätzliche Freibeträge für den Unterhalt von Familienangehörigen. Anders als bei uns kennen die Italiener jedoch keine unterschiedlichen Steuerklassen für Verheiratete und Ledige.