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Italien für Minderheitenschutz

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Minderheitenschutz

Gleiche Rechte, Schutz vor Diskriminierung

Die italienische Regierung will sich für die Aufnahme einer Bestimmung zum Minderheitenschutz in der europäischen Verfassung einsetzen. Das ist das Ergebnis einer parlamentarischen Initiative, die der Südtiroler Senator Oskar Peterlini zusammen mit Senatorin Helga Thaler Ausserhofer und Alois Kofler an Regionenminister Enrico La Loggia gerichtet hatten.

In ihrer Anfrage hatten die Südtiroler die Regierung auf die im Entwurf fehlende Minderheitenschutzbestimmung aufmerksam gemacht und auf eine nötige Ergänzung gedrängt.

In seiner Antwort an Senator Peterlini ließ Regionenminister La Loggia nun verlauten, dass die Regierungskonferenz bereits am vergangenen 12. Dezember dem Europäischen Rat in Brüssel einen Abänderungsvorschlag zum Verfassungsentwurf vorgelegt hat.

Im neuen Entwurf heißt es: "Die Gemeinschaft gründet auf Werten wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaat und Wahrung der Menschenrechte, darin eingeschlossen die Rechte von Personen, die einer Minderheit angehören. Das sind Werte, die den Mitgliedsstaaten gemeinsam sind, in einer auf Pluralismus, Nicht-Diskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und dem Gleichheitsprinzip beruhenden Gesellschaft zwischen Frauen und Männern."