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Einreiseformalitäten

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Einreiseformalitäten

Tipps und Empfehlungen zur Einreise

Ausweise & Führerschein

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer genügt für Aufenthalte bis zu drei Monaten ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß, der sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein darf. Kinder bis sechzehn Jahre in Begleitung Erwachsener benötigen entweder einen eigenen Kinderausweis oder einen Eintrag im Elternpaß.

Wer länger bleiben will und Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist, beantragt vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung bei den Comisarias de Policia oder den Oficinas Gubernativas. Diese muß innerhalb eines Monats, vom Tag der Einreise an gerechnet, beantragt werden. Näheres erfährt man beim spanischen Konsulat zu Hause.

Autoreisende führen den nationalen oder Internationalen Führerschein und die Grüne Versicherungskarte mit. In Spanien ist die Haftpflicht für Personenschäden, nicht aber für Sachschäden gesetzlich vorgeschrieben.

Mit dem Internationalen Studentenausweis, manchmal auch mit dem nationalen, läßt sich einiges an Eintrittsgeld sparen, vor allem bei Museen und Ausstellungen.

Mitnahme von Haustieren

Wer seinen Bello nicht guten Freunden aufschwätzen konnte, darf auch ihn Ferien machen lassen – aber geimpft muß er sein, gegen Tollwut nämlich; und zwar darf die Impfung nicht früher als einen Monat und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen und muß auf einem internationalen Tollwutimpfzeugnis attestiert werden. Zu guter Letzt muß auch noch eine amtsärztliche Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand vorliegen. Jawoll! Aus den Angaben des Spanischen Fremdenverkehrsamtes ging nun nicht mehr hervor, ob das Ding auch noch übersetzt und beglaubigt sein muß ...