Steuern
ALLGEMEINES VON A-Z
Steuern
Eine Bundessteuer von 8,5 %, die auf den Preis der meisten Waren geschlagen wurde, existierte bereits. 1991 aber führte die kanadische Regierung eine neue, selbstverständlich unpopuläre Steuer ein, die auch das Leben der Touristen komplizieren sollte: die berüchtigte Goods and Services Tax (GST) bzw. Taxe sur les Produits et Services, kurz TPS, die unserer Mehrwertsteuer nicht unähnlich ist.
Sie beläuft sich zwar nur auf 7 %, was sich zusammen mit der Bundessteuer jedoch auf stattliche 15,5 % summiert, die zu den meist ohne Steuern angegebenen Preisen hinzuzurechnen sind. Ganz zu schweigen von den Trinkgeldern in Restaurants: je nach Laune und/oder Geldbeutel belaufen sie auf weitere 10 bis 15% ...
Immerhin: die Regierung hatte ein Einsehen, um den touristischen Geldsegen nicht im Keim zu ersticken. Wer also seinen Wohnsitz nicht in Kanada hat und seinen Antrag innerhalb von sechzig Tagen nach Kauf stellt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die GST / TPS erstatten lassen. Im ersten Augenblick scheint dies alles recht kompliziert, aber man findet sich dank einer kleinen Broschüre, erhältlich im Zollbüro des Flughafens oder in den meisten Verkehrsämtern, bald zurecht. Also: die GST/TPS wird im Falle von nicht ständigen Aufenthalten im Hotel, B&B etc. erstattet (Mindestbetrag 7 $); ausgenommen sind Zeltplätze und diejenigen Unterkünfte, die man bereits über ein nicht-kanadisches Reisebüro bezahlt hat. Außerdem erhält man sie für den Großteil von gängigen Konsumgütern, die man mit nach Hause nimmt, zurück. Erstattet wird die Steuer also nicht für Essen, Alkohol, Tabakwaren, Miete von Autos, Benzin, Flugtickets, Lebensmittel und gebrauchte Wertgegenstände. Für drei Urlaubswochen lassen sich jedoch durchaus 150 bis 150 Euro rausschlagen.
Dazu darf man allerdings nicht vergessen, von Händlern oder Zimmervermietern einen Rechnung zu verlangen, auf der die Höhe der GST / TPS und die Steuernummer genannt sein müssen (wird häufig vergessen!). Sodann mache man sich daran, das Formular aus der GST / TPS-Broschüre auszufüllen, erhältlich bei Zoll oder bei Verkehrsämtern. Zusammen mit den Originalrechnungen schickt man diese Unterlagen dann los. Der ersehnte Scheck braucht allerdings wie alle guten Dinge eine Weile. Schneller geht´s folgendermaßen: sich in den Duty-free-Läden des Landes in bar auszahlen lassen, wobei die Obergrenze allerdings bei 500 $ liegt. Außerdem spielen nicht alle mit.
Auch bei Steuern sind aller guten Dinge drei: in der Provinz Quebec hat sich die Finanzverwaltung eine TVQ genannte Abgabe einfallen lassen. Oh je, wir geben´s auf. Man munkelt, eine der beiden erstgenannten Steuern sollte dafür abgeschafft werden, haben die Hoffnung auf Vereinfachung aber längst aufgegeben. Dem Verbraucher käme es sicherlich entgegen, würden die Preise endlich einschließlich aller Steuern angegeben; manch böse Überraschung bliebe ihm so erspart. Sogar wir stolperten mehr als einmal in die Steuerfalle, obwohl wir doch gewarnt waren!
Schriftliche und telefonische Anfragen in allen Steuersachen (Stichwort »Tax Refund«) an: - Revenue Canada, Customs and Excise, Visitor Rebate Program, Ottawa, Ontario, K1A 1J5 (schriftliche Anfragen). Auskunft unter T. (1-800) 66 VISIT bzw. (1-800) 668-4748; Anrufe aus dem Ausland: T. (613) 991-33 46.
Rückwärts |
Inhalt |
Vorwärts |