Kanadische Staatsbürgerkunde
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Kanadische Staatsbürgerkunde
Kanada, mit der Hauptstadt Ottawa (zusammen mit der Schwesterstadt Hull knapp 900.000 Einwohner), nennt sich seit 1931 »Parlamentarische Monarchie im Commonwealth«; nominelles Staatsoberhaupt ist also Königin Elisabeth II. Kanada nimmt die gewaltige Fläche von fast zehn Millionen Quadratkilometern ein, von denen ein gutes Drittel mit Wald bestanden ist und lediglich acht Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Im Unterschied zu den USA mit ihren Bundesstaaten zerfällt das kanadische Staatsgebiet in »Provinzen« - neun anglokanadische und eine mehrheitlich französischsprachige (Quebec) - und in zwei sogenannte »Territorien«.
Die kanadischen Bürger wählen alle fünf Jahre ein Unterhaus für ganz Kanada sowie ihr jeweiliges Provinzparlament mit eigenem Premierminister, das für alle Angelegenheiten zuständig ist, solange sie nicht Fragen von übergreifenden nationalen Belangen betreffen. Vertreter der Zentralregierung ist ein vom Generalgouverneur auf Vorschlag des Premierministers ernannter Vizegouverneur. Die beiden Territories unterstehen - im Unterschied zu den in ihren inneren Angelegenheiten weitgehend selbständigen Provinzen - der Zentralregierung. Das Parteienspektrum fällt von Provinz zu Provinz unterschiedlich aus und spiegelt auf seine Weise die Spaltung des Landes in anglophone, also englischsprachige, und frankophone, französischsprachige, Landesteile. Bei den letzten Bundeswahlen (Oktober 1993) wurde das bisherige Gefüge, in dem Liberale und Konservative, sprich die beiden großen Parteien, das Feld beherrschten, aus den Angeln gehoben. Die seit neun Jahren regierende konservative Partei erlitt eine unsägliche Wahlschlappe und die Liberalen trugen einen überwältigenden Sieg davon. Doch nicht nur sie allein: Quebec wählte mit überwältigender Mehrheit den nationalistischen Bloc Québécois, dessen Ziel die Autonomie des frankophonen Landesteils ist. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung diese Autonomiebestrebungen nehmen werden.
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