Alkohol
Schwedische Gesetzeslockerung
Kein Verbot des Direktimports von Alkoholika
Machtwort des Europäischen Gerichtshofes
Wer in Schweden Alkohol ersteht, zahlt etwa fünfzehn Euro Steuern, im Vergleich zu drei bis fünf in den meisten EU-Staaten. Aber nicht nur dies trübte lange Zeit die Stimmung der Genießer, sondern auch das direkte Einfuhrverbot. Wollten Schweden sich den geliebten spanischen Wein ins Haus liefern lassen, so wendeten sie sich an "Systembolaget", die dafür eine Erstattung der Transport- und Verwaltungsausgaben sowie siebzehn Prozent Gewinn verlangten.
Dies nütze laut Politikern Volksgesundheit und Jugendschutz. Der Europäische Gerichtshof fasste die Lage jedoch so auf, dass das Verbot eines Direktimports hauptsächlich zur Begünstigung der Staatsgesellschaft als Vertriebskanal für Alkoholika diene.
Mit der Begründung, das Verbot eines Direkteinfuhr verstoße gegen freien Warenverkehr, erklärte er das schwedische Gesetz als hinfällig, so dass Privatpersonen künftig Alkohol auf eigene Faust bestellen dürfen. Die Steuern haben sie allerdings weiterhin zu löhnen; ebenso wenig wird an der Altersgrenze (20 Jahre) gerüttelt. In der Praxis lassen sich diese hehren Ideen kaum umsetzen, denn wer sieht einem Paket schon an, ob es Alkoholische Getränke enthält? Wer vermag das Alter des Empfängers zu kontrollieren?
Experten befürchten durch die Lockerung eine Zunahme von jugendlichen Trinkern.
Die Klage fußte auf einigen Bürgern, die sich über vom Zoll konfiszierte Alkoholika beschwerten. Zwei Gerichte wehrten ihr Anliegen ab, bis der Europäische Gerichtshof ihnen Recht gab.