Einfuhrbestimmungen
Einreise mit gültigem Personalausweis
EU-Bürger dürfen drei Monate bleiben
Internationale Versicherungskarte für Autofahrer und Abstammungsurkunde für Hunde und Katzen
Für alle EU-Angehörige reicht zur Einreise nach Italien ein gültiger Personalausweis. Ohne weitere Formalitäten können sich EU-Bürger drei Monate lang als Touristen in Italien aufhalten. Devisen und Euro dürfen in Form von Bargeld oder Schecks in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Scheck oder Kreditkarten empfehlen sich als Zahlungsmittel, da sie in vielen Hotels und Geschäften angenommen werden und höhere Sicherheit bieten.
Autofahrer benötigen eine gültige grüne Internationale Versicherungskarte für das Ausland und, sofern sie nicht mit dem eigenen Wagen fahren, eine Vollmacht des Fahrzeughalters.
Für Hunde und Katzen ist eine Abstammungsurkunde sowie ein Gesundheitszeugnis mit beglaubigter Übersetzung erforderlich. Für Hunde sind Maulkorb und Leine vorgeschrieben. Welcher Zöllner ersthaft den Stammbaum Ihres Katers untersucht, ist uns schleierhaft.