Spanien - das Land der Autonomien

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Spanien - das Land der Autonomien

Die Verfassung von 1978 trug den uralten Forderungen der historischen Provinzen,
d.h. Katalonien, dem Baskenland und Galicien, Rechnung, wo zuvor stets nationale
Bestrebungen unterdrückt worden waren, vor allem während der Franco-Ära. Aber
sie geht noch viel weiter, denn sie erlaubt die Entstehung neuer unabhängiger
Regionen im übrigen Spanien. Am Ende der so in Gang gesetzten Entwicklung zählt
Spanien siebzehn regionale Einheiten, die erhebliche Unterschiede bezüglich
Fläche und Einwohnerzahl aufweisen.

Katalonien und das Baskenland setzten die Übertragung weitgehender Befugnisse
von Madrid auf die regionalen Regierungen durch, und zwar in den Bereichen Wirtschaft,
Erziehung und Kultur. Außerdem durften sie eine eigenständige Polizei ins Leben
rufen (Mossos d´esquadra und Ertzaintza). Das Baskenland trägt sogar die Verantwortung
für die Einziehung aller Steuern, unter der Bedingung, einen jährlichen Anteil
an den Staat abzuführen.

Neben Galicien erlebten noch andere historisch gewachsene Regionen eine Anerkennung
ihrer Selbständigkeit und wählten daher eine Regierung und ein Parlament, gemäß
der durch Volksentscheid gebilligten Statuten. Das gilt für Navarra, wo die
radikalsten der baskischen Nationalisten, entgegen der mehrheitlichen Meinung
der Navarresen, den Anschluß an Euzkadi fordern. Weitere davon betroffene Regionen
sind Aragonien, Asturien, Valencia, Murcia, Andalusien, Extremadura, die Balearen
sowie die Kanarischen Inseln.

Das riesige kastilische Gebilde unterteilt sich nach manchem Hin und Her schließlich
in fünf Gebiete: Altkastilien-León im Norden, mit Valladolid als Sitz des Parlaments,
Neukastilien-La Mancha im Süden, mit Toledo als Hauptstadt, sowie die kleinen
Randgebiete Kantabrien (Provinz Santander) und La Rioja (Provinz Logroño). Die
Provinz Madrid bildet für sich alleine eine selbständige Verwaltungseinheit.