Staat

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Institutionen

Die Verfassung, am 6. Dezember 1978 durch Referendum bestätigt, führt eine parlamentarische Monarchie ein.

Der König »ist Oberhaupt des Staates«, Symbol seiner Einheit und seiner Beständigkeit, er nimmt schlichtenden und ausgleichenden Einfluß auf das ordnungsmäßige Funktionieren der Institutionen, er ist der höchste Vertreter des spanischen Staates bei internationalen Beziehungen (Artikel 56). Er ist nicht verantwortlich; seine Rechtsakte müssen also vom Regierungschef und unter Umständen von den zuständigen Ministern gegengezeichnet werden (Artikel 64).

  • Die Cortes Generales - oder das Parlament - setzen sich aus zwei Kammern zusammen, die beide in allgemeiner Wahl für jeweils vier Jahre gewählt werden:
  • Der Congreso de los Diputados besteht aus 350 Abgeordneten, die in einer Verhältniswahl bestimmt werden (nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren, das die Vertretung der kleineren Listen einschränkt);
  • Der Senado, »Kammer der Vertretung der Gebietskörperschaften«, setzt sich aus 208 Senatoren zusammen, jeweils vier pro Provinz, durch Mehrheitswahlrecht bestimmt.
  • Die Regierung ist dem Abgeordnetenkongreß verantwortlich, der sie auf dem Wege eines Mißtrauensantrags absetzen kann (Artikel 113). Der Regierungschef wird vom König zur Wahl durch die Kammer vorgeschlagen. Er kann den König beauftragen, einen Erlaß zur Auflösung des Parlaments zu unterzeichnen, um vorgezogene Wahlen abzuhalten (Artikel 115).
  • Die Comunidades autónomas können sich gemäß mehrerer Verfahren bilden, wie in den Artikeln 143 bis 158 der Verfassung definiert. In allen Fällen wird der Autonomiestatus, nach Unterredung mit der verfassungsgebenden parlamentarischen Kommission, einem Referendum in den betreffenden Regionen sowie der Ratifizierung durch das Parlament unterzogen. In den siebzehn autonomen Regionen, von denen Katalonien die erste war, ist die Wahl eines Regionalparlaments vorgesehen, das einen Präsidenten mit weitreichenden Befugnissen ernennt, den Chef der Regionalregierung.

    Diskutiert wird über eine mögliche Verfassungsrevision, wonach Spanien das Bundesstaatprinzip annehmen würde.

    Statistische Angaben

    Fläche: 504.741 km², zweitgrößtes Land Europas nach Frankreich, das fast die gleiche Fläche aufweist, die BRD rund 370.000 km².

    Anbaufläche: 20.500.000 ha (40,6 %), davon 3.100.000 ha Bewässerungsanbau, in Erweiterung begriffen, und 17.400.000 ha nicht bewässerte Flächen.

    Bevölkerung (in Millionen Einwohnern):

    Seit Beginn des vorigen Jahrhunderts verdoppelte sich die Bevölkerung von knapp 19 Millionen Einwohnern 1900 auf rund 43 Millionen heute (2005). Die Verteilung der Bevölkerung auf die autonomen Regionen fällt ganz unterschiedlich aus: Kastilien-La Mancha ist mit 20 Einwohnern pro km² der am dünnsten besiedelte Landstrich, gefolgt von der Extremadura mit 25 und Kastilien-León mit 27 Einwohnern E/km².

    Die höchste Bevölkerungsdichte weisen die Region Madrid mit fast 700, das Baskenland mit knapp 300, die Kanaren mit 200 und Katalonien mit rund 190 Einwohnern E/km² auf.

    Größte Städte sind Madrid mit 3.2, Barcelona mit 1.8, Valencia mit 760.000, Sevilla mit 660.000, Saragossa mit 600.000 und Málaga mit 506.000 Einwohnern.