Staat
Institutionen
Die Verfassung, am 6. Dezember 1978 durch Referendum bestätigt, führt eine parlamentarische Monarchie ein.
Der König »ist Oberhaupt des Staates«, Symbol seiner Einheit und seiner Beständigkeit, er nimmt schlichtenden und ausgleichenden Einfluß auf das ordnungsmäßige Funktionieren der Institutionen, er ist der höchste Vertreter des spanischen Staates bei internationalen Beziehungen (Artikel 56). Er ist nicht verantwortlich; seine Rechtsakte müssen also vom Regierungschef und unter Umständen von den zuständigen Ministern gegengezeichnet werden (Artikel 64).
Diskutiert wird über eine mögliche Verfassungsrevision, wonach Spanien das Bundesstaatprinzip annehmen würde.
Statistische Angaben
Fläche: 504.741 km², zweitgrößtes Land Europas nach Frankreich, das fast die gleiche Fläche aufweist, die BRD rund 370.000 km².
Anbaufläche: 20.500.000 ha (40,6 %), davon 3.100.000 ha Bewässerungsanbau, in Erweiterung begriffen, und 17.400.000 ha nicht bewässerte Flächen.
Bevölkerung (in Millionen Einwohnern):
Seit Beginn des vorigen Jahrhunderts verdoppelte sich die Bevölkerung von knapp 19 Millionen Einwohnern 1900 auf rund 43 Millionen heute (2005). Die Verteilung der Bevölkerung auf die autonomen Regionen fällt ganz unterschiedlich aus: Kastilien-La Mancha ist mit 20 Einwohnern pro km² der am dünnsten besiedelte Landstrich, gefolgt von der Extremadura mit 25 und Kastilien-León mit 27 Einwohnern E/km².
Die höchste Bevölkerungsdichte weisen die Region Madrid mit fast 700, das Baskenland mit knapp 300, die Kanaren mit 200 und Katalonien mit rund 190 Einwohnern E/km² auf.
Größte Städte sind Madrid mit 3.2, Barcelona mit 1.8, Valencia mit 760.000, Sevilla mit 660.000, Saragossa mit 600.000 und Málaga mit 506.000 Einwohnern.