Einreise

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Einreisebestimmungen

Paß nicht vergessen!

Deutsche und Österreicher benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepaß oder Personalausweis, Staatsangehörige Liechtensteins und der Schweiz können ihren Personalausweis benutzen und müssen bei der Einreise in der Regel eine Landekarte ausfüllen.

Soll der Aufenthalt länger als drei Monate dauern, oder wird eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, muß eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragt werden. Zuständig im Großraum Dublin ist das Aliens Office, Dublin Castle, Dublin 2. In den übrigen Landesteilen ist die örtliche Garda Siochana (Polizei) zuständig, die den Antrag ans Department of Justice, Aliens Section, Dublin weiterleitet. Bei einer zeitlich befristeten Wohnsitzaufnahme in Irland wird der Paß mit einem Stempel versehen, bei einer unbefriststen Wohnsitzaufnahme wird ein Certificate of Registration ausgestellt.

Bei der Einführung verschiedener Güter in Irland gelten bestimmte Vorschriften für Touristen aus EU Ländern und für Personen aus den anderen Staaten. Genaue Auskünfte erteilen:

Office of the Collector of Customs and Excise
Dublin Castle, Dublin 2

Tel: (01) 647 5000

Customs and Excise Information Office
Irish Life Centre, Lower Abbey St, Dublin 1

Tel: (01) 817 1920

www.oasis.gov.ie